Das an dieser Stelle verfügbare Glossar wurde vom Arbeitskreis "Klimawandel und Raumplanung" der ARL entwickelt und stellt ein insbesondere an die Raumplanungspraxis gerichtetes Arbeitsergebnis dar.
An dieser Stelle können Sie einzelne Begriffe anzeigen lassen, das Glossar steht außerdem mit ein paar weiteren Hintergrundinformationen als E-Paper der ARL zur Verfügung.
Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular.
Anpassung an den Klimawandel umfasst Initiativen und Maßnahmen, um die Empfindlichkeit ökologischer, sozialer oder ökonomischer Systeme gegenüber tatsächlichen oder erwarteten Auswirkungen des Klimawandels langfristig zu verringern.
Der Begriff der Anpassung beschreibt nach einer Definition des IPCC die Anpassung ökologischer, sozialer oder ökonomischer Systeme an aktuelle oder künftige klimatische Stimuli und deren Folgen und Auswirkungen. Der Begriff umfasst strategische Maßnahmen zu Veränderungen in Prozessen, Handlungsweisen oder Strukturen zur Minimierung oder gar Vermeidung möglicher Schäden sowie zur Nutzung möglicher Vorteile, die durch den Klimawandel auftreten können (Smit, Pilifosova 2001). Anpassungsstrategien beziehen sich nicht allein auf die Klimawirkungen, sondern auf die Vulnerabilität einer Gesellschaft bzw. unterschiedlicher Räume und Raumstrukturen insgesamt.
Klimaanpassung kann in Form von physischen (technischen) Maßnahmen oder in Form von planerischen Regelungen erfolgen. Physische Anpassungsoptionen sind z. B. eine geänderte landwirtschaftliche Bodennutzung zur Aufrechterhaltung der Ertragsfähigkeit oder die Schaffung zusätzlicher Talsperren und Retentionsräume für den Hochwasserschutz. Planerische Anpassungsmöglichkeiten hingegen zielen beispielsweise auf technische Regeln oder die räumliche Steuerung, Abwägung und Umsetzung von Maßnahmen.
In Abhängigkeit vom Grad des Bewusstseins und dem Zeitpunkt der Anpassung kann zwischen autonomen und geplanten, sowie proaktiven und reaktiven Adaptionsprozessen unterschieden werden (Smit et al. 1999):
Adaption wird oft als Gegenpol zur Mitigation bezeichnet, d.h. zur Gesamtheit der Maßnahmen zum Klimaschutz. Aus akademischer Sicht ist diese Unterscheidung durchaus berechtigt, da sehr unterschiedliche Forschungsaspekte mit den beiden Themen verbunden sind. Auch aus administrativer Sicht sind in beiden Bereichen sehr unterschiedliche Akteure zu beteiligen. Bei einer vergleichenden Analyse zeigt sich hingegen, dass eine integrierte Behandlung beider Handlungsansätze sinnvoll ist, um Synergien nutzen und Konflikte vermeiden zu können (Stock, Walkenhorst 2006). Zudem ist eine langfristige Anpassung an die Folgen des Klimawandels nur möglich, wenn auch die Mitigation weiterhin forciert wird. Beispielsweise würde sich die Anpassung zentraler gesellschaftlicher Bereiche sowie der Raumnutzungen an einen in langen Zeiträumen möglicherweise sehr hohen Meeresspiegelanstieg[1] als sehr schwierig erweisen.
[1] Geologische Analysen deuten auf eine nahezu lineare Beziehung zwischen globaler Mitteltemperatur und dem Meeresspiegel hin. Eine um 3°C höhere Temperatur könnte demnach nach mehreren Jahrhunderten zu einem um 50 Meter höheren Meeresspiegel führen (Archer Brovkin 2008).
Anpassungskapazität ist die Fähigkeit eines Systems, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen und mögliche Auswirkungen abzufedern, Chancen wahrzunehmen und mit Risiken adäquat umzugehen (IPCC 2007c).
Der Begriff umfasst das gesamte Potenzial eines Systems, z.B. eines Ökosystems, eines Unternehmens, einer Kommune, einer Region oder einer Gemeinschaft, sich auf Auswirkungen des Klimawandels (einschließlich Klimaschwankungen und -extreme) einzustellen. Die Begriffe Anpassungsfähigkeit und Anpassungskapazität werden vielfach synonym verwendet, wobei Anpassungskapazitäten auch potenzielle Ressourcen umfassen können, die noch nicht aktuell vorliegen. Anpassungsfähigkeit bezieht sich in einigen Ansätzen demgegenüber nur auf die aktuell vorliegenden Ressourcen zur Anpassung.
Anpassungskapazität betrifft geplante Anpassung und charakterisiert die Fähigkeit, sich einerseits auf Risiken und Chancen des Klimawandels vorzubereiten (proaktive Adaption) oder sich andererseits im Nachhinein auf veränderte Umweltbedingungen einzustellen (reaktive Adaption). Autonome Anpassungen gehören daher nicht dazu (Smit, Pilifosova 2001).
Während das Konzept der Bewältigungskapazität die Fähigkeit zur direkten Bewältigung von Extremereignissen (z.B. während einer Sturmflut oder eines Hochwasserereignisses) beschreibt, bezieht sich die Anpassungskapazität auf einen längerfristigen Zeitrahmen vor oder nach dem Ereignis und setzt einen gewissen Lernprozess voraus (Yohe, Tol 2002; Birkmann, Fleischhauer 2009; Birkmann, Teichman 2010). Des Weiteren ist die Bewältigung von Ereignissen und Gefahren primär mit der Erhaltung oder Rückkehr zum Ausgangspunkt des Systems vor dem Ereignis verbunden, wohingegen Anpassung vielfach darüber hinaus eine Veränderung des Systems impliziert (Birkmann, Fleischhauer 2009).
Anpassungsstrategien sind langfristig angelegte Konzepte, die zielorientiert Instrumente und Maßnahmen aufzeigen, um mit potenziellen Ereignissen oder zukünftigen Auswirkungen von Ereignissen umzugehen.
In Bezug auf den Klimawandel wird gefordert, Strategien, Maßnahmen und Instrumente zur Anpassung an den Klimawandel zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln. Als politische Strategie wurde 2008 die Deutsche Anpassungsstrategie (DAS) an den Klimawandel beschlossen (Bundesregierung 2008), die einen Rahmen für Anpassungsstrategien in den einzelnen Bereichen aufzeigt. Dabei wird der Raumplanung als integrativer Querschnittsaufgabe eine Vorreiterrolle u.a. bei der Entwicklung von Leitbildern für anpassungsfähige und resiliente Raumstrukturen zugewiesen (Instrumente der Raumplanung). Die Wissenschaft ist dabei, die Aussagen der DAS zu konkretisieren, um umsetzbare, aufeinander abgestimmte und mit Blick auf die Zielerreichung überprüfbare Maßnahmen zu entwickeln.
Im Unterschied zu konkreten Anpassungen an die Folgen bereits eingetretener Ereignisse beinhalten Anpassungsstrategien planerische Überlegungen, um zukünftigen Auswirkungen begegnen zu können. Eine erfolgreiche Strategie benötigt ein Ziel (häufig i.S. der Abwendung einer Gefahr oder Vermeidung/Minimierung eines Schadens), zielführende Handlungen sowie die Bereitschaft, die Strategie an die spezifischen Erfordernisse anzupassen. Für die Entwicklung einer Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels gilt es darzulegen, was zu tun ist und wer die Verantwortung für die erforderliche Handlung trägt (BMVBS, BBSR 2009).
Bewältigungskapazität ist die Fähigkeit, Schäden infolge von Extremereignissen durch unmittelbare Handlungen oder Ressourcen zu minimieren.
Im Vergleich zur Anpassung ist der Begriff der Bewältigung stärker auf den direkten Umgang mit einem Ereignis bzw. einer Gefahr oder Auswirkungen des Klimawandels gerichtet. Folglich ist Bewältigung eine direkte Reaktion auf ein Ereignis und somit auf unmittelbare sowie eher kurzfristige und weniger strukturierte Handlungen bezogen, während der Begriff und das Konzept der Anpassung an die Folgen des Klimawandels eine mittel- bis langfristige Perspektive beinhalten und vielfach strukturierte sowie geplante Handlungen erfordern. Anpassungsmaßnahmen können sich jedoch positiv auf die Bewältigungskapazität auswirken.
International wird unter Bewältigungskapazität (coping capacity) auch das Maß für die Fähigkeit, den durch eine Gefahr drohenden Schaden im Falle eines Ereignisses durch Maßnahmen und Ressourcen zu minimieren bzw. zu beheben, verstanden (UN/ISDR 2004). Bewältigung ist dabei primär auf Kapazitäten der exponierten Bevölkerungsgruppe oder Gemeinschaft bzw. Region bezogen, die es erlauben, mit den negativen Konsequenzen der Extremereignisse umzugehen bzw. diese im Rahmen eines bestimmten Zeitraums zu überstehen (Wisner et al. 2004). Demgegenüber ist Anpassung vielfach auf längere Zeiträume bezogen und impliziert die Möglichkeit, mit den Phänomenen mehr oder weniger dauerhaft zu leben.
Bewältigungskapazitäten beziehen sich auf Fähigkeiten, die während oder unmittelbar nach einer Katastrophe oder Krise relevant sind. Anpassungskapazitäten sind dagegen Fähigkeiten, die es einer betroffenen Gruppe, Gesellschaft oder einer Region/Stadt erlauben, sich dauerhaft den veränderten Umweltbedingungen anzupassen, ohne in eine Katastrophe zu geraten (Birkmann 2008).
Beispielsweise kann die Bewältigungskapazität eines landwirtschaftlichen Betriebs in der Möglichkeit bestehen, einen Teil des Betriebinventars zu verkaufen, um Ernteverluste oder Schäden am Betrieb (z. B. durch Starkniederschläge oder Dürre) zu kompensieren. Anpassungskapazitäten wären demgegenüber solche Mittel und Möglichkeiten, die es dem Betrieb erlauben, trotz der Einwirkung der Extremereignisse seine Produktion und seinen Lebensstandard – ohne größere Verluste – aufrechtzuerhalten. Dies könnte z. B. über den Anbau dürreresistenter Pflanzenarten oder die Umstellung von Produktionsprozessen geschehen.
Unbeschadet dieser Differenzierung gibt es auch gemeinsame Schnittmengen von Bewältigungs- und Anpassungskapazitäten, wie z. B. im Bereich der Risikoversicherung, die sowohl eine finanzielle Bewältigung entsprechender Verluste und Schäden durch Extremereignisse ermöglicht als auch eine längerfristige Anpassung befördern kann. Im Kontext des Klimawandels wird sowohl die Stärkung der Bewältigungskapazität als auch die Förderung der Anpassungskapazität durch räumliche Planung erforderlich sein, da sich abrupte Gefahren und Ereignisse ebenso wie langfristige Trends und schleichende Prozesse im Raum auswirken.
Climate Adaptation Mainstreaming beinhaltet die Berücksichtigung der Auswirkungen klimatischer Veränderungen bei der Entscheidungsfindung in allen Politik- und Arbeitsbereichen einer Organisation.
Bei aktuellen Entscheidungen der Raumplanung werden zukünftige klimatische Veränderungen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen bisher kaum berücksichtigt. Es wird jedoch in Zukunft verstärkt darum gehen, Phänomene wie den Temperaturanstieg, die veränderten Niederschlagsverteilungen und die Zunahme von Extremwetterereignissen in Planung und Politikgestaltung vorausschauend zu berücksichtigen (vgl. Anpassung). Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht nur direkte, sondern auch indirekte Auswirkungen des Klimawandels auf die Raumnutzung zu erwarten sind. Während die Überschwemmung bisher nicht betroffener Flächen direkt wirkt, sind z. B. „Klimaflüchtlinge“ indirekt für die Raumentwicklung bedeutsam. Dieser Herausforderung soll durch das Prinzip eines Climate Adaptation Mainstreaming begegnet werden.
Climate Adaptation Mainstreaming beinhaltet in Anlehnung an die Begriffsverwendung in der Entwicklungszusammenarbeit (OECD 2009; GTZ 2009) und das Begriffsverständnis beim Gender Mainstreaming (Europarat 1998) die Reorganisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluation von Entscheidungsprozessen in allen Politik- und Arbeitsbereichen einer Organisation in Bezug auf die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Ziel des Climate Adaptation Mainstreaming ist es, in politischen Entscheidungsprozessen auf allen Ebenen die Auswirkungen der zukünftigen klimatischen Veränderungen in die Abwägung mit einzubeziehen.
Der Begriff „Mainstreaming“, wörtlich übersetzt „Hauptströmung“, unterstreicht, dass die Anpassung an klimatische Veränderungen nicht nur auf die Durchführung gesonderter Maßnahmen zu beschränken ist, sondern querschnittsorientiert in politischen Konzepten, Normen, Gesetzen und Richtlinien auf allen Ebenen Eingang finden soll. „Mainstreaming“ hat eine gewisse inhaltliche Nähe zum Begriff des Climate Proofing. Beispielsweise wird in der niederländischen Anpassungsstrategie formuliert, dass nicht nur die niederländische Raumplanung, sondern die Niederlande generell „climate proof“ zu machen sind, was dem Verständnis des Climate Adaptation Mainstreaming entspricht
Climate Change Governance beschreibt Diskursprozesse zwischen unterschiedlichen vom Klimawandel betroffenen Akteuren, um gemeinsam Anpassungsstrategien zu entwickeln und Entscheidungen über konkrete Maßnahmen vorzubereiten.
Da Entscheidungen über den Umgang mit Risiken – so auch Klimafolgen – letztlich Wertentscheidungen sind, ist die Akzeptanz dieser Entscheidungen außerordentlich wichtig. Dies trifft v. a. dann zu, wenn Entscheidungen unter Unsicherheit über Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß zu treffen sind (Asselt 2005; Biermann 2007).
Komplexität und Unsicherheit stellen Entscheidungsträger vor besondere Schwierigkeiten, da die Folgen von Entscheidungen nur sehr schwer oder gar nicht abzuschätzen sind. Hier werden Governance-Ansätze als Lösung angesehen, bei denen nicht alleine die kommunalen Behörden Träger der Prozesse der Stadtentwicklung sind, sondern bei denen es sich um politisch-gesellschaftliche Entscheidungsfindungen handelt, an denen nicht nur die Bevölkerung, sondern auch demokratische Gremien, andere Fachpolitiken und gesellschaftliche Kräfte, Wirtschaft und Wissenschaft beteiligt werden und hierarchielos in den Diskurs treten (Selle 1996). Unter Governance werden somit i. d. R. „neue“ Formen von Arrangements zur Steuerung, Regulierung und Handlungskoordination unter Einbeziehung verschiedener Akteure verstanden (Geißel 2007). Sie sind gekennzeichnet durch eine Form des Koordinierens politi¬scher und gesellschaftlicher Interaktion, bezogen auf eine Steuerung und Regelung, die durch kooperative Koordinationsformen und durch das Merkmal der Horizontalität geprägt ist (Benz 2004) und sich von bisherigen hierarchischen Steuerungsformen (Government) unterscheiden (Holtkamp 2007).
Risk Governance zielt darauf ab, die gesellschaftliche (oder räumliche) Resilienz gegenüber Katastrophen zu vergrößern, und umfasst die Gesamtheit von Akteuren, Regeln, Übereinkommen, Prozessen und Mechanismen, die sich damit befassen, wie relevante risikobezogene Informationen gesammelt, analysiert und kommuniziert und wie Managemententscheidungen getroffen werden (IRGC 2005). Das Risiko-Governance-Konzept lässt sich auch auf den Bereich der lokalen Klimapolitik übertragen. Zwar handelt es sich bei Klimafolgen nicht allein um ein klassisches Risiko, sondern einerseits um eine Vielzahl von langfristigen Klimawirkungen, anderseits um die Zunahme und Verstärkung von Extremereignissen. Allen Klimawirkungen ist gemein, dass sie, wie bereits ausgeführt, von einer hohen Unsicherheit geprägt sind und folglich Entscheidungen von Misstrauen begleitet werden. Auch hier sollten Governance-Prozesse zur Erhöhung der Umsetzungsqualität von Anpassungsstrategien im Rahmen der Stadtentwicklungspolitik initiiert werden (Löfstedt 2005). In Abgrenzung zu dem eher auf Extremereignisse fokussierten Risikobegriff werden bei der „Klimawandel-Governance“ auch über konkrete Risiken hinausgehende (Wert-)Entscheidungen in den Prozess eingebunden.
Der Diskurs über Vorsorge- und Anpassungsstrategien zum Klimawandel umfasst zwei Dimensionen:
Dabei ist zu beachten, dass Governance-Prozesse Entscheidungen nur vorbereiten, jedoch nicht ersetzen können – zumindest solange diese Entscheidungen Drittbindungswirkung ha¬ben sollen. Am Ende steht letztlich normgebend wieder die politische Entscheidung.
Bei Governance-Ansätzen zum Klimawandel bestehen verschiedene Anforderungen, je nachdem, ob es sich um Klimaschutz (Climate Mitigation Governance) oder Klimaanpassung (Climate Adaptation Governance) handelt.
Der Begriff Climate Proofing bezeichnet die systematische Berücksichtigung von Anpassungsfragen und die Entwicklung von Risikominderungsstrategien gegenüber klimabezogenen Extremereignissen sowie schleichenden Veränderungen.
Eine einheitliche Definition des Begriffs Climate Proofing gibt es bisher nicht. In der internationalen Klimaanpassungsforschung und -politik finden sich drei Ausprägungen des Begriffs (Birkmann, Fleischhauer 2009):
Für klimabezogene schleichende Veränderungen entspricht Climate Proofing dem Nachhaltigkeitsprinzip, für Extremereignisse handelt es sich letztlich um eine Erweiterung des Nachhaltigkeitsprinzips um die Dimension der Katastrophenresistenz (BMVBS, BBSR 2009; Greiving 2002).
Eine der ersten wissenschaftlichen Forderungen nach einem Climate Proofing wurde von Kabat et al. (2005) formuliert. Sie beziehen sich dabei allerdings ausschließlich auf die Anpassung an den Klimawandel, wohingegen andere Autoren auch Aspekte des Klimaschutzes unter dem Stichwort Climate Proofing mitbehandeln. Kabat et al. (2005) definieren Climate Proofing dabei wie folgt: „Climate proofing does not mean reducing climate-based risks to zero – an unrealistic goal for any country. The idea is to use hard infrastructure to reduce risks to a quantified level, accepted by the society or economy. This risk can be further combated by ‚softer’ measures, such as insurance schemes or, as a last resort, evacuation plans. Such climate proofing should be driven by opportunities for technological, institutional and societal innovations, rather than purely by fear of the negative effects of climate change” (Kabat et al. 2005: 283).
Die in der internationalen Diskussion vertretenen Definitionen von Climate Proofing spiegeln aber letztlich die Sorge wider, dass existierende Strukturen, Verhaltensweisen und Systeme nicht mehr langfristig als „sicher“ gelten können. Damit verbunden ist die Forderung, Strukturen, Prozesse, Systeme usw. so auszugestalten, dass sie weniger verwundbar sind (siehe Vulnerabilität) und trotz unvorhergesehener, plötzlicher Änderungen weiter existieren und funktionieren, sei es, weil sie (1) besonders robust („resistant“), (2) besonders flexibel/fehlertolerant („resilient“) oder (3) besonders rückzugsfähig („able to retreat“) sind.
Für die räumliche Planung und Raumentwicklung in Deutschland lässt sich somit als erste Annäherung folgende Definition und Abgrenzung des Begriffs Climate Proofing ableiten: „Unter ‚Climate Proofing’ sind Methoden, Instrumente und Verfahren zu verstehen, die absichern, dass Pläne, Programme und Strategien sowie damit verbundene Investitionen gegenüber den aktuellen und zukünftigen Auswirkungen des Klimawandels resilient und anpassungsfähig gemacht werden, und die zudem auch darauf abzielen, dass die entsprechenden Pläne, Programme und Strategien dem Ziel des Klimaschutzes Rechnung tragen“ (Birkmann, Fleischhauer 2009: 118).
In einem engen Verständnis handelt es sich bei Climate Proofing um ein reines Prüfverfahren, bei dem die Umsetzung der Ergebnisse nicht Gegenstand des Verfahrens ist. In der aktuellen Diskussion werden in einem weiteren Verständnis des Begriffs Climate Proofing unter dem Prüfverfahren auch Methoden und Projekte subsummiert, die die Berücksichtigung entsprechender Klimaanpassungsfragen in Plänen und Programmen ermöglichen. Insgesamt bezieht sich Climate Proofing damit einerseits auf neue Aspekte der Planung und der Planprüfverfahren, andererseits umfasst es auch neue Wertmaßstäbe, die die Frage, was klimaangepasste Raumentwicklung konkret bedeutet, für die jeweilige Region oder Kommune konkretisieren muss. Ob dafür ein neues Plan- und Prüfverfahren notwendig ist oder diese Anforderungen in bestehende Prüfverfahren (insb. in die Strategische Umweltprüfung) integriert werden können, ist damit nicht beantwortet, sondern wird sich in der Praxis erweisen müssen.
Die Empfindlichkeit oder Sensitivität eines Mensch-Umwelt-Systems gegenüber bestimmten Veränderungen des Klimas ist in der Klimafolgenforschung Teil der Vulnerabilität und wird zusammen mit Unterschieden der Definition in verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen dort erläutert. In der Naturrisiko- und geographischen Vulnerabilitätsforschung wird Sensitivität kaum als Begriff genutzt, es wird eher von Anfälligkeit als Komponente der Vulnerabilität gesprochen.
Die Exposition, als Teil der Vulnerabilität, beschreibt in der Klimafolgenforschung, inwieweit eine bestimmte Region bzw. ein System bestimmten Änderungen der Klimaparameter (z.B. Temperatur, Niederschlag) ausgesetzt ist.
Ein Extremwetterereignis ist ein mit extremen Wetterbedingungen wie Hitze, Sturm oder Starkniederschlag verbundenes Ereignis, das am gegebenen Ort und zur gegebenen Jahreszeit selten ist.
Definitionsgemäß ist die Charakteristik von „Extremwetter” von Ort zu Ort unterschiedlich und die Definitionen für „selten” variieren. Üblicherweise ist ein Wetterereignis „extrem“, wenn es außerhalb des Bereichs zwischen dem 10. und 90. Perzentil der beobachteten Wahrscheinlichkeitsverteilung liegt (IPCC 2007b). In der Raum- und Fachplanung ist es auch üblich, seltene Ereignisse mit langen Wiederkehrperioden bzw. einer hohen Jährlichkeit zu verbinden, z.B. HQ500 für fünfhundertjährige Ereignisse. Im Gegensatz zu Extremereignissen, die nicht mit Wetterbedingungen zusammenhängen (z.B. Erdbeben), kann sich allerdings die Wahrscheinlichkeitsverteilung für Extremwetterereignisse und damit die Jährlichkeit infolge von Klimaänderungen ebenfalls verändern. Folglich kann es durch den Klimawandel zu einer Veränderung von Ausmaß und Häufigkeit von Extremwetterereignissen kommen. Einzelne Extremwetterereignisse können ohne Kenntnis der Wahrscheinlichkeitsverteilung nicht einfach und direkt dem Klimwandel zugeordnet werden, da immer eine – wenn auch kleine – Wahrscheinlichkeit besteht, dass das betreffende Ereignis auch natürlicherweise hätte auftreten können.
Fachplanung umfasst die systematische Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen, die auf die Entwicklung eines bestimmten Sachbereiches beschränkt sind. Beispiele für Fachplanungen insbesondere im Hinblick auf die Herausforderungen durch den Klimawandel sind die Landschaftsplanung, die Verkehrsplanung und die Wasserwirtschaftliche Planung.
Fachplanungen existieren auf Ebene des Bundes, der Länder, Regionen oder Gebietskörperschaften. Sie sind sektoral (an Umweltmedien oder Aufgaben) orientiert, aber vielfach mit räumlichem Bezug, sodass sie Raumbedeutsamkeit erlangen. Fachplanungen verfügen über eigene Rechtsgrundlagen (z.B. Wasserhaushaltsgesetz, Naturschutzgesetz), in denen durch die sog. Raumordnungsklausel den Erfordernissen der Raumordnung Geltung verschafft wird (Runkel 2005; Reitzig 2011; Vallée 2011).
Von diesen raumbedeutsamen Fachplanungen wird die Raumplanung unterschieden. Die Raumplanung nimmt auf allen Ebenen – sowohl auf überörtlicher als auch auf örtlicher – eine Abstimmung und Zusammenfassung der raumbedeutsamen Fachplanungen vor, weshalb die Raumplanung auch als integrativ, überfachlich oder übergeordnet beschrieben wird. Raumplanung und raumbedeutsame Fachplanungen können wiederum unter dem (Ober-)Begriff der raumbedeutsamen Planungen zusammengefasst werden (Turowski 2005; Greiving 2011).
Durch den Klimawandel steigen die Anforderungen an alle Fachplanungen, die sich mit den natürlichen Ressourcen auseinandersetzen (z.B. Landschaftsplanung, Wasserwirtschaft) (Zebisch et al. 2005). Zudem müssen Infrastrukturplanungen an veränderte klimatische Bedingungen angepasst und Treibhausgasemissionen minimiert werden (ebd.). Die Verkehrsplanung kann z.B. über die Nahverkehrpläne Einfluss auf die Reduzierung der Treibhausgasemissionen nehmen. Anpassungsstrategien der Fachplanungen werden z.B. deutlich in den Hochwasserrahmenplänen der Wasserwirtschaft. Die durch den Klimawandel entstehenden Herausforderungen setzen teilweise auch sehr langfristige Strategien der Fachplanungen voraus. Beispiele hierfür sind Bestrebungen des Naturschutzes und der Landschaftsplanung zur Erhaltung der Biodiversität durch die Errichtung eines umfassenden Biotopverbundsystems oder aber Maßnahmen der Waldmehrung und des Waldumbaus in forstlichen Rahmenplänen.
Da Anpassungsstrategien einzelner Fachplanungen jedoch auch raumbedeutsame Konflikte untereinander beinhalten können, ist die sektorübergreifende und stärker integrative Perspektive der Raumplanung bei der Formulierung von Anpassungsstrategien erforderlich (Overbeck et al. 2008).
Gefahr bezeichnet den Tatbestand einer objektiven Bedrohung durch ein mögliches Schadensereignis, das unter bestimmten Bedingungen eintritt bzw. eine bestimmte Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist (UN/ISDR 2004; Greiving 2002; WBGU 1999).
Der Begriff der Gefahr entspricht im Englischen im Wesentlichen dem Begriff des „hazard“: „A potentially damaging physical event, phenomena or human activity that may cause the loss of life or injury, property damage, social and economic disruption or environmental degradation. Hazards can include latent conditions that may represent future threats and can have different origins […]“ (UN/ISDR 2004: 4).
Gefahren können durch ein Naturereignis, technische bzw. organisatorische Fehler oder menschliches Verhalten entstehen (SKK 2006). Im Polizei- und Ordnungsrecht werden Gefahren darüber hinaus als Phänomene definiert, bei denen dringender Handlungsbedarf be¬steht. In dieser Hinsicht bezeichnet Gefahr „eine Sachlage, in der bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden für eines der Schutzgüter (öffentliche Sicherheit bzw. Ordnung) eintreten wird“ (Schoch 2005: 174).
In Bezug auf Extremwetterereignisse werden insbesondere die möglichen Wirkungen auf Schutzgüter wie Gesundheit, Sachgüter, Umwelt sowie soziale oder wirtschaftliche Strukturen betrachtet. Erst wenn ein Extremereignis (z. B. Hochwasser) bestimmte negative Auswirkungen auf ein solches Schutzgut haben kann, wird von Gefahr bzw. einem Gefahrenereignis gesprochen.
Die Unterscheidung zwischen einer Gefahr und dem tatsächlichen Ereignis ist zunächst durch unterschiedliche Perspektiven gekennzeichnet. Während ein Ereignis einen tatsächlichen (vergangenen oder zukünftigen) Vorgang beschreibt, geht es bei der Gefahr um die Möglichkeit eines Schadens. Da eine Gefahr immer im Zusammenhang mit einem möglichen Schaden steht, handelt es sich dabei – wie auch beim Schaden – um einen anthropozentrisch geprägten Begriff. Ein (zukünftiges) Ereignis wird also dann zur Gefahr, wenn durch dessen Eintreten konkrete und abstrakte Werte gemindert oder zerstört werden könnten.
Für die räumliche Planung ist es bedeutsam zu prüfen, welche Gefahren überhaupt raumrelevant oder raumplanungsrelevant sind (vgl. Fleischhauer 2005; Greiving 2007). Tab. 1 stellt die raumplanerische Relevanz und den Klimawandelbezug verschiedener Naturgefahren in Zusammenhang. Unabhängig von dieser Zuordnung besteht die Möglichkeit, dass in bestimmten Fällen durch das Zusammenwirken verschiedener Naturgefahren ein indirekter Zusammenhang zwischen Naturgefahren und ihrem Klimabezug bzw. der raumplanerischen Relevanz besteht.
Die Interaktion zwischen einer Gefahr bzw. einem Gefahrenereignis und einer vulnerablen Gesellschaft konstituiert – insbesondere nach der Denkschule der Naturrisikoforschung – ein Risiko (UN/ISDR 2004; Wisner et al. 2004; Birkmann 2008). Risikobewertungen und Risikoabschätzungen sind mit bestimmten Eintrittswahrscheinlichkeiten eines Gefahrenereignisses verbunden.
Tab. 1: Raumplanerische Relevanz und Klimawandelbezug ausgewählter Naturgefahren
|
Klimabezug
Raumpl. |
hoch |
mittel |
gering bzw. |
|
hoch |
- Flussüberschwemmung - Sturzflut - Murgang - Bergrutsch, Erdrutsch - Sturmflut - Tidebeeinflusste Hochwasser |
- Bergrutsch, Erdrutsch - Bergsturz, Felssturz - Lawine |
- Vulkanausbruch |
|
mittel |
- Dürre - Frost - Sturm |
- Waldbrand |
- Erdbeben |
|
gering bzw. |
- Hagel - Hitzewelle - Kältewelle |
(nicht erfüllt) |
- Meteoriteneinschlag |
Raumplanerische Relevanz: Naturgefahr lässt sich mit formellen Instrumenten der Raumordnung/Bauleitplanung begegnen und/oder lässt sich räumlich deutlich von nicht gefährdeten Bereichen abgrenzen.
Klimabezug: Naturgefahr wird durch Wetterereignisse und/oder die Veränderung des Klimas in Häufigkeit und/oder Intensität verstärkt.
Quelle: Fleischhauer 2004
Von der Gefahr ist die Gefährdung zu unterscheiden, die sich auf die mögliche Schädigung eines konkreten Schutzgutes bezieht (vgl. z. B. SSK 2006). Egli (1996: 15) definiert Gefährdung erweitert als „eine nach Art, Ausdehnung, Eintretenswahrscheinlichkeit und Intensität bestimmte Gefahr“. Mit anderen Worten handelt es sich beim Begriff der Gefährdung um eine qualitativ und quantitativ näher bestimmte Gefahr.
Instrumente der Raumplanung zur Umsetzung von Anpassungsstrategien an die Folgen des Klimawandels, um als integrative Querschnittsaufgabe eine Vorreiterrolle u. a. bei der Entwicklung von Leitbildern für anpassungsfähige und resiliente Raumstrukturen zu übernehmen.
Zur Umsetzung von Anpassungsstrategien sind konkrete Maßnahmen und/oder Instrumente (die beiden Begriffe werden in der Literatur nicht immer klar getrennt; s. Hübler 2005) notwendig. Instrumente sind Mittel zur Realisierung oder Implementierung von Planungen bzw. planerischen Strategien. Der Raumplanung steht ein sehr breites Spektrum formeller und informeller Instrumente zur Verfügung. Während formelle Instrumente, i. d. R. gesetzlich normiert, zur Umsetzung der Planung (z. B. Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung, Anpassungspflicht der kommunalen Bauleitplanung) und v. a. der mittel- bis langfristigen Rahmensetzung der Raumentwicklung dienen, zielen informelle Instrumente auf den Einbezug unterschiedlicher Akteure, auf Konsens und Kooperation, und sollen zur Vorbereitung, Ergänzung und Realisierung formeller Planung beitragen. Zu den informellen Instrumenten zählen z. B. Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) oder Regionale Entwicklungskonzepte. Als formelle Instrumente der Raumordnung werden u. a. die in Plänen getroffenen Festlegungen zur überörtlichen Raumstruktur (wie z.B. Vorrang-, Vorbehalts- oder Eignungsgebiete) bezeichnet (Hübler 2005).
Klima ist die raum-zeitliche Gesamtheit aller Wettererscheinungen in der Atmosphäre unter Berücksichtigung des Maßstabs der wirkungsrelevanten Prozesse.
Diese wissenschaftliche Definition in Anlehnung an Hupfer und Chmielewski (1990) umfasst verschiedene Definitionen des Begriffs Klima, die je nach betrachtetem Prozess und Maßstab (von global bis lokal) unterschiedlich formuliert sind. Im Kontext des Klimawandels wirken neben Prozessen in der Atmosphäre viele andere Prozesse vom Erdinneren bis zum Sonnensystem mit, das Klimasystem wird als Teil eines komplexen Erdsystems verstanden.
Der IPCC definiert Klima in einem engeren und einem weiter gefassten Zusammenhang. Im weiteren Sinn ist Klima der Zustand des Klimasystems, seiner Statistik und Variabilität. Im engeren, traditionellen Sinn ist Klima die statistische Beschreibung des Wetters über einen genügend langen Zeitraum, von Monaten zu Tausenden oder Millionen von Jahren. Der klassische, von der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) definierte Zeitraum (= Klimanormalperiode) sind 30 Jahre; die letzte komplette Klimanormalperiode war 1961–1990 (IPCC 2007b).
Die relevanten Zustandgrößen des Klimas, wie Temperatur, Niederschlag, Strahlung sowie stoffliche Transportparameter z. B. von Luft und Wasser, sind raum-zeitlich statistisch aggregierte und damit unanschauliche Größen. Im Gegensatz dazu beschreibt das Wetter den spürbaren momentanen (Sekunden bis Tage) Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort der Erdoberfläche. Wetter lässt sich direkt spüren bzw. mit Messgeräten für Temperatur, Bewölkung, Niederschlag, Wind usw. messen. Als Witterung bezeichnet man das Wetter in einem Zeitabschnitt von mehreren Tagen oder Wochen mit einer relativ homogenen Ausprägung, beispielsweise eine Föhnperiode in den Alpen mit reduzierter Luftfeuchte und gleichzeitig erhöhter Lufttemperatur (Lauer, Bendix 2004).
Vgl. Anpassung.
Ein globales Klimamodell (General Circulation Model, kurz GCM) ist ein numerisches Modell, das eine dreidimensionale Repräsentation der Atmosphäre enthält und die in ihr ablaufenden physikalischen und chemischen Prozesse beschreibt. Es berücksichtigt Wechselwirkungen zwischen Atmosphäre und Erdoberfläche.
Es basiert i. d. R. auf einem Atmosphärenmodell, wie es auch bei der numerischen Wettervorhersage zum Einsatz kommt. Zur Klimamodellierung wird dieses erweitert, da die Atmosphäre nicht als isoliertes System betrachtet werden kann. Üblicherweise wird ein Ozeanmodell angekoppelt – man erhält dann ein sogenanntes Atmosphere-Ocean GCM, kurz AOGCM – und zudem ein Schnee- und Eismodell für die Kryosphäre sowie ein Vegetationsmodell für die Biosphäre. Es gibt eine Entwicklung in Richtung noch komplexerer Modelle mit interaktiver Chemie und Biologie.
Um die räumliche Auflösung der Ergebnisse zu erhöhen, stehen mit dynamischen und statistischen Modellen prinzipiell zwei Ansätze zur Verfügung. Regionale dynamische Klimamodelle repräsentieren – wie globale Klimamodelle – die Dynamik der physikalischen und chemischen Prozesse in der Atmosphäre. Da sie nur einen regionalen Ausschnitt der Atmosphäre modellieren, ist ihre horizontale Auflösung – bei gleichbleibendem Rechenaufwand – größer als bei globalen Klimamodellen und liegt typischerweise bei unter 50 km bis zu nur wenigen Kilometern. Wie auch bei globalen Klimamodellen müssen Prozesse, die auf feinerer Skala als die räumliche Auflösung stattfinden, parametrisiert werden. Im Gegensatz zu dynamischen Klimamodellen beruhen regionale statistische Klimamodelle auf der Ermittlung skalenübergreifender Beziehungen zwischen Klimaparametern, d. h. Beziehungen zwischen großskaligen Klimavariablen (z. B. globale Mitteltemperatur) und lokalen/regionalen Klimavariablen (z. B. mittlere Januartemperatur an einem bestimmten Ort). Diese Beziehungen werden aus langjährigen Messdatenreihen abgeleitet und sind i. d. R. für jede Region unterschiedlich. Regionale Klimamodelle benötigen eine Vorgabe der globalen Klimaänderung, etwa aus den Ergebnissen globaler Klimamodelle, z. B. müssen regionale dynamische Klimamodelle in ozeanische und laterale atmosphärische Randbedingungen an den Modellrändern eingebettet werden.
In Deutschland werden derzeit vier regionale Klimamodelle zur Erstellung regionaler Klimaszenarien eingesetzt: Die beiden dynamischen Modelle REMO (MPI-M, Hamburg) und CCLM (DWD und etwa 25 weitere Institutionen) sowie die beiden statistischen Modelle STAR (PIK, Potsdam) und WettReg (CEC, Potsdam) (Walkenhorst, Stock 2009).
Als Klimaprojektion wird eine mögliche zukünftige Entwicklung einzelner oder mehrerer Klimaparameter bezeichnet, wie sie auf der Basis von Szenarien mit Hilfe eines Klimamodells berechnet werden kann.
Berechnungsgrundlage sind Szenarien, wie sie für die globale Klimaentwicklung vom IPCC entwickelt wurden. Szenarien liegen begründete Annahmen zur möglichen Entwicklung von Antriebsparametern der Klimaänderung (z. B. Sonnenaktivität, Treibhausgasemissionen oder Landnutzungsänderungen) zugrunde, mit denen Klimamodelle die zukünftige Klimaentwicklung berechnen. Ob diese Annahmen auch tatsächlich eintreten werden, ist ungewiss, was wesentlich zu den Unsicherheiten bzgl. der zukünftigen Klimaentwicklung beiträgt. Dieser Unsicherheit wird durch verschiedene Szenarien mit alternativen Annahmen Rechnung getragen, was zu verschiedenen Projektionen führt. Hinzu kommen zusätzliche Unsicherheiten aus der Berechnung der weiteren Entwicklung mit verschiedenen Modellen (s. Abb. 1).
Im Unterschied zum Begriff „Klimaprognose“, der vermieden wird, weil er die Existenz eines einzigen Pfades in die Zukunft suggeriert, weisen Klimaprojektionen auf mögliche unterschiedliche Pfade in die Zukunft hin, die von zukünftigen sozioökonomischen und technologischen Entwicklungen sowie von gegenwärtigen Weichenstellungen abhängen.
Abb. 1: Schematische Darstellung möglicher alternativer Projektionen von Klima und Klimafolgen und der Beiträge verschiedener Unsicherheiten bei Multimodellrechnungen

Die möglichen alternativen Entwicklungen der zukünftigen Klimafolgen gehen von Szenarien der Treibhausgasemissionen auf der Basis von Annahmen zur Entwicklung der Energie- und Landnutzung aus und berechnen die möglichen Folgen schrittweise mit verschiedenen Modellen.
Quelle: Eigene Darstellung (in Anlehnung an Viner 2002)
Der Begriff Klimaschutz wird mit zwei Bedeutungen verwendet: (1) In der Diskussion zum Klimawandel versteht man darunter alle Bemühungen zum Schutz des globalen Klimas, also zur möglichst weitgehenden Vermeidung des Klimawandels. Hierfür wird häufig auch der Begriff Mitigation verwendet. (2) Daneben kann Klimaschutz als Schutz bzw. Sicherung der lokalen (bio-)klimatischen Funktionen verstanden werden, i.S. des Schutzgutes „Klima“ der UVP oder SUP.
(1) Klimaschutz in Zusammenhang mit dem Klimawandel umfasst sämtliche Strategien und Maßnahmen zur Minderung der Emission klimarelevanter Gase (sog. Treibhausgase). Dies beinhaltet
o die Reduktion des Energieverbrauchs (Steigerung der Energieeffizienz, Verzicht auf bzw. Reduktion von Energie verbrauchenden Tätigkeiten),
o den Wechsel zu regenerativen, d.h. nicht auf fossilen Brennstoffen beruhenden, Energieträgern (v.a. Windenergie, Photovoltaik / passive Solarenenergie, Wasserkraft, Biomassenutzung, Geothermie),
Den internationalen Rahmen für den Klimaschutz bildet v.a. das 2005 in Kraft getretene Kyoto-Protokoll, das für die Unterzeichnerstaaten unterschiedliche Reduktionsziele enthält (verabschiedet von der 3. COP in Kyoto 1997). In Deutschland hat die Bundesregierung zugesagt, die Emission von Treibhausgasen bis 2020 um 40 % (bezogen auf 1990) zu reduzieren, sofern die EU-Staaten einer Reduzierung der europäischen Emissionen um 30 % im gleichen Zeitraum zustimmen. Ein wichtiges Klimaschutz-Instrument ist das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG), das den Betreibern von Anlagen Erneuerbarer Energien über einen bestimmten Zeitraum einen festen Abnahmepreis garantiert.
Die Raumordnung trägt zum Klimaschutz v.a. durch die räumliche Steuerung erneuerbarer Energien (z. B. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraft und Solaranlagen) sowie durch die Förderung energieeffizienter Raum- und Siedlungsstrukturen (Stadt der kurzen Wege, Funktionsmischung) bei. Hinsichtlich des Ausbaus erneuerbarer Energien bestehen in vielen Regionen mittlerweile entsprechende Energiekonzepte. Auf Ebene der Bauleitplanung sind durch das BauGB und die BauNVO Festlegungen zum Klimaschutz bei Vorhaben der Siedlungsentwicklung möglich. Grundsätzlich können auch raumordnerische Konzepte wie dezentrale Konzentration, das Zentrale-Orte-System usw. zur Vermeidung von Verkehr und damit zur Einsparung von Treibhausgasemissionen beitragen, wobei jedoch die tatsächliche Wirkung vom Nutzer- bzw. Mobilitätsverhalten abhängt.
(2) Der Schutz der lokalen bioklimatischen Funktionen umfasst v. a. die planerische Sicherung von Kaltluftentstehungsgebieten und Frischluftbahnen und ist insbesondere in Siedlungsräumen von Bedeutung. Durch die mit dem Klimawandel einhergehende Temperaturerhöhung steigt die Bedeutung des Austauschs von Luftmassen in Siedlungsräumen. Daneben lässt sich durch entsprechende Gestaltung von Grünflächen (v. a. durch Bäume) die Hitzebelastung lokal reduzieren. Im Zuge der Anpassung an den Klimawandel steigt somit die Bedeutung der Sicherung von Freiräumen bzw. Grünzügen.
Die Klimavariabilität bezeichnet die Schwankungen des mittleren Zustands und anderer statistischer Größen (wie Standardabweichungen, Vorkommen von Extremereignissen usw.) des Klimasystems auf allen zeitlichen und räumlichen Skalen.
Da das Klimasystem ein nichtlineares System mit komplexer Dynamik ist, unterliegt es einer natürlichen Variabilität durch natürliche interne Prozesse (interne Variabilität). Die Variabilität kann aber auch durch natürliche (z. B. Sonnenaktivität, Vulkanismus) oder anthropogene (z. B. Treibhausgasemissionen) äußere Einflüsse begründet sein (externe Variabilität). In der Regel wird mit dem Begriff der Klimavariabilität der natürliche Prozess der Klimaschwankungen bezeichnet, wohingegen unter dem Begriff Klimawandel der vom Menschen verursachte Anteil der Klimaänderungen verstanden wird (IPCC 2007d).
Der Begriff des Klimawandels bzw. der anthropogenen Klimaänderung bezieht sich in erster Linie auf die aktuelle vom Menschen verursachte Veränderung des Weltklimas. Allgemein umfasst eine Klimaänderung die langfristigen Veränderungen des Klimas, unabhängig davon, ob dies auf natürliche oder anthropogene Ursachen zurückzuführen ist.
Die erstgenannte Bedeutung entspricht der in der Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) verwendeten Definition von „Climate Change“ (UNFCCC 1992, Art. 1). Der anthropogene Klimawandel ist Teil des globalen Wandels, tritt zusätzlich zur natürlichen Klimavariabilität auf und verändert die Umweltbedingungen vergleichsweise rasch, mit z.T. tiefgreifenden Folgen (Klimawirkungen).
Die Klimaänderungen der Vergangenheit lassen sich über die gemessenen oder aus verschiedenen Quellen rekonstruierten Klimaparameter nachweisen. Ihre Analyse dient dem Verständnis des Klimasystems und seiner natürlichen Variabilität. Der IPCC definiert daher „Climate Change“ allgemein als Klimaänderung mit den langfristigen Veränderungen des Klimas, unabhängig davon, ob dies auf natürliche oder anthropogene Ursachen zurückzuführen ist (IPCC 2007c; IPCC 2001). Die zukünftige Entwicklung des Klimas wird auf der Basis dieses Verständnisses über Szenarien und Modelle in Projektionen abgeschätzt und beinhaltet daher stets Unsicherheiten („wahrscheinlicher Klimawandel“).
Eine Klimawirkung ist das Resultat einer multikausalen Wirkungsbeziehung, an deren Anfang die Veränderungen bestimmter Klimavariablen als Belastung (Exposition) eines klimasensitiven Systems stehen und in deren Folge ökonomische, ökologische und soziale Auswirkungen im betroffenen System eintreten können.
Art und Größe der Auswirkungen einer Klimaänderung hängen immer auch von nichtklimatischen Parametern ab, die die Sensitivität und das Anpassungspotenzial des Systems bestimmen (Vulnerabilität). Die spezifische Klimawirkung wird über mathematische Beziehungen ermittelt, bei denen die Projektionen der Klimavariablen mit den Systemparametern und den nichtklimatischen Wirkfaktoren verknüpft werden. Bei Letzteren werden raumbezogene Geobasis- und Geofachdaten und ggf. ihre zukünftig zu erwartende Veränderung verwendet. Diese sind i.d.R. in größerer räumlicher Auflösung verfügbar, als es bei den Daten der regionalen Klimamodelle der Fall ist, sodass sie vorherrschend die regionale Verteilung der Vulnerabilität im Klimawandel bestimmen.
Je nach Komplexität der Wirkungsbeziehung unterscheidet man direkte und indirekte Klimawirkungen. Bei direkten Klimawirkungen besteht eine annähernd direkte Wirkungskette zwischen veränderten klimatischen Bedingungen, z.B. vermehrten Hitze- und Dürreperioden, und Auswirkungen, z.B. Ernteausfällen oder Herz- Kreislaufbelastungen. Bei indirekten Klimawirkungen werden hingegen mehrere nebeneinander bestehende Wirkungsketten multikausal verknüpft sowie Rückkopplungen und Vorschädigungen berücksichtigt. Das betrifft z.B. die Ausbreitung von Krankheitserregern und ihren Übertragungsorganismen, die von jeweils unterschiedlichen klimatischen und umweltbezogenen Bedingungen abhängig sind, zusätzlich aber auch von Transportsystemen sowie dem Zustand des Gesundheitssystems. Außerdem unterscheidet man zwischen potenzieller Klimawirkung, ohne den Einfluss von Anpassung zu berücksichtigen, und verbleibender Klimawirkung nach Berücksichtigung der schadensmindernden Wirkung von Anpassung.
Häufig wird auch von Klimafolgen synonym für Klimawirkungen gesprochen, was für direkte, potenzielle Klimawirkungen auch adäquat ist. Es wird jedoch beim Begriff Klimafolgen weniger deutlich vermittelt, dass indirekte, verbleibende Klimawirkungen im globalen Wandel auch maßgeblich die Folge von Veränderungen nichtklimatischer ökonomischer, ökologischer und sozialer Einflussfaktoren sowie von Anpassung in komplexen und multikausalen Wirkungsbeziehungen sein können.
Unter Kritischen Infrastrukturen werden Einrichtungen und Organisationen verstanden, die für das staatliche Gemeinwesen von zentraler Bedeutung sind und bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden (BMI 2005).
Als Kritische Infrastrukturen gelten z.B. die Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsnetze und Kommunikationsinfrastrukturen sowie Krankenhäuser. Ein Ausfall dieser Systeme würde zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gemeinwesens und der täglichen Erfordernisse führen.
Aus Sicht der Raumplanung sind Kritische Infrastrukturen besonders wichtig, da ohne sie die Bereitstellung von Daseinsgrundfunktionen und Leistungen des täglichen Bedarfs nicht hinreichend gewährleistet werden kann. Aufgrund des Klimawandels steigt in einigen Regionen das Risiko des Ausfalls Kritischer Infrastrukturen infolge von Extremereignissen, z.B. Hochwasserereignissen. Hier besteht also eine besonders hohe Verwundbarkeit, auf die bei bestehenden Infrastrukturen mit Anpassungs- oder Schutzmaßnahmen reagiert werden sollte. Insbesondere sollten in gefährdeten Gebieten nach Möglichkeit keine Kritischen Infrastrukturen angesiedelt werden oder entsprechende Vorsorgemaßnahmen mit dem Bau solcher Infrastrukturen eingeplant werden, wie z.B. die Förderung resilienter Strukturen (Krings 2010).
Vgl. Klimaschutz.
No-Regret-Strategien beinhalten Modelle und Maßnahmen, die auch unabhängig vom Klimawandel ökonomisch und ökologisch sinnvoll sind. Sie werden vorsorglich ergriffen, um mögliches Unheil zu vermeiden oder zu lindern. Ihr gesellschaftlicher Nutzen ist dann immer noch hoch, wenn der Grund für die ergriffene Strategie nicht eintritt.
Der Begriff der No-Regret-Strategie taucht bereits im zweiten Sachstandsbericht des IPCC (1995) auf. No-Regret-Strategien sind hier Maßnahmen, deren gesellschaftlicher Nutzen, der zusätzlich zum Nutzen der verhinderten Klimaänderung eintritt, den gesellschaftlichen Kosten gleichkommt oder diese übersteigt (ebd.).
Beispiele für No-Regret-Strategien zur Anpassung an den Klimawandel sind:
No-Regret-Strategien sind aufgrund der Unsicherheiten bzgl. der zukünftigen Auswirkungen des Klimawandels attraktiv, da sie auch dann von Nutzen sind, wenn der Klimawandel anders ausfällt als erwartet (Hallegatte 2009). Im Gegensatz zu Strategien und Maßnahmen, die einen hohen Aufwand erfordern und zudem nur einem Zweck dienen, sind No-Regret-Strategien zeitnah umsetzbar. Zudem dürfte die Akzeptanz zur Durchführung von No-Regret-Strategien höher sein als für Maßnahmen, für die große Investitionen getätigt werden müssen und die nur einem einzigen Zweck dienen. Durch ihre Multifunktionalität wird die Akzeptanz von Anpassungsmaßnahmen erhöht. Allerdings werden die Potenziale dieser Maßnahmen teilweise als gering eingeschätzt: Finanzielle, technologische, institutionelle oder gesellschaftliche Ursachen (z.B. auch ein Mangel an Information) verhindern oftmals die Umsetzung von No-Regret-Strategien trotz ihres vielschichtigen Nutzens (ebd.).
Vgl. Klimaprojektion.
Die Begriffe Raumplanung, Raumordnung und Raumentwicklung werden häufig vermischt oder teilweise sogar synonym verwendet. Im rechtlich normierten deutschen Planungssystem haben sie jedoch unterschiedliche Bedeutungen. Die Raumplanung spielt eine zentrale Rolle bei der Lösung von Nutzungskonflikten, die durch den klaren Raumbezug von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel entstehen können.
Der Begriff der Raumplanung umfasst in Deutschland die örtliche und die überörtliche Gesamtplanung. Auf überörtlicher Ebene ist dies die Raumordnung, die als zusammenfassende und übergeordnete Tätigkeit zur Ordnung und Entwicklung des Raumes definiert wird. Raumordnung betrifft die Ebenen der Bundesraumordnung, der Landesplanung sowie der Regionalplanung. Die Gesamtplanung auf örtlicher Ebene ist die Bauleitplanung (kommunale städtebauliche Planung), die die bauliche und sonstige Nutzung des Gemeindegebiets vorbereitet (Flächennutzungsplan) und letztlich auch bürgerverbindlich regelt (Bebauungsplan) (Turowski 2005; Greiving 2011).
Von diesen Gesamtplanungen werden die raumbedeutsamen Fachplanungen unterschieden. Die Gesamtplanungen nehmen auf allen Ebenen eine Abstimmung und Zusammenfassung der Fachplanungen vor, weshalb die Raumplanung auch als integrativ, überfachlich oder übergeordnet beschrieben wird. Raumplanung und raumbedeutsame Fachplanungen können wiederum unter dem (Ober-)Begriff der raumbedeutsamen Planungen zusammengefasst werden (Turowski 2005; Greiving 2011).
Im Gegensatz zum traditionellen Begriff der Raumordnung, der „eine leitbildhafte, normative Vorstellung von der Ordnung und Entwicklung eines Raumes“ (Sinz 2005: 863) beschreibt, betont der Begriff der Raumentwicklung stärker den gestaltenden, dynamischen Charakter der Entwicklung eines Raumes und schließt dabei auch räumliche Entwicklungskonzepte fachübergreifender Art ein (ebd.: 864).
Der Raumplanung kommt bei der Formulierung von Anpassungsstrategien an den Klimawandel eine Vorreiterrolle u.a. bei der Entwicklung von Leitbildern für anpassungsfähige und resiliente Raumstrukturen zu. Diese Aufgabe wird in der Deutschen Anpassungsstrategie (vgl. Bundesregierung 2008) herausgestellt. Daneben stellt die kartographische Darstellung von Risikogebieten eine wesentliche Informations- und Entscheidungsgrundlage dar. Zum Klimaschutz trägt die Raumplanung durch die Steuerung von Flächen für erneuerbare Energien, die Entwicklung energieeffizienter und emissionsarmer Siedlungsstrukturen sowie die Sicherung von Treibhausgassenken bei (BMVBS 2010). Als formelle Instrumente der Raumordnung im Umgang mit dem Klimawandel sind Vorrang-, Vorbehalts- oder Eignungsgebiete zu nennen. Speziell zur Anpassung an den Klimawandel werden allerdings Optimierungen und Ergänzungen des Instrumentariums diskutiert, z.B. Climate Proofing oder Zielvereinbarungen (ebd.).
Der Begriff der Resilienz wird u.a. in der Ökologie verwendet und stellt dort ein Kernkonzept dar, mit dessen Hilfe die Fähigkeit von Ökosystemen beschrieben wird, Schocks und Störungen zu absorbieren und möglichst unbeschadet weiter zu existieren (Holling 1973; Folke 2006).
Das Resilienz-Konzept wurde in der Ökologie maßgeblich von C. S. Holling geprägt, es wird heute aber auch auf soziale bzw. sozio-ökonomische und sozio-ökologische Systeme angewendet und wurde in dieser Hinsicht deutlich weiterentwickelt (u.a. Birkmann 2008).
Im Zusammenhang mit dem Klimawandel wird der Begriff oftmals als Robustheit oder Widerstandskraft (engl. „resistance“) verstanden. Analog zur ökologischen Pufferkapazität ist damit die Fähigkeit eines Systems gemeint, auch unter dem Einfluss externer Schocks und Störungen zentrale Funktionen aufrechtzuerhalten. Die Einengung auf dieses Begriffsverständnis greift jedoch zu kurz, denn eine zweite wesentliche Eigenschaft resilienter Systeme ist die Fähigkeit zur Wiederherstellung des Ausgangszustands („bounce back“) nach der Einwirkung von Störungen und Schocks: Die in der englischsprachigen Literatur mit „recovery“ oder „coping capacity“ bezeichnete Eigenschaft ist gleichzusetzen mit der Bewältigungskapazität. Das Konzept der „engineering resilience“ (Hollnagel et al. 2006) betont diese Eigenschaft und misst sie anhand der Zeitspanne bis zur Wiedererlangung des Ausgangszustandes. In diesem Sinne erholt sich ein System von den Folgen einer Krise umso schneller, je resilienter es ist. Wegen der zugrunde liegenden Gleichgewichtsvorstellung (Annahme stabiler Systeme, Rückkehr zum Ausgangszustand zurückgehend auf Pimm 1984) kritisieren etliche Autoren (u.a. Folke 2006) eine Einschränkung des Resilienzbegriffs auf Robustheit und Bewältigungskapazität und beziehen eine Lernfähigkeit als dritte Dimension von Resilienz mit ein. Demnach ist ein resilientes System in der Lage zu lernen und sich veränderten (Umwelt-)Bedingungen anzupassen. Diesem sehr weitgefassten Begriffsverständnis folgend verfügt ein resilientes System oder eine resiliente Gesellschaft über eine hohe Anpassungskapazität und ist in der Lage, sich sowohl reaktiv als auch proaktiv an sich wandelnde Umweltbedingungen anzupassen.
Eine klima-resiliente Raumentwicklung zielt daher nicht allein auf die Entwicklung robuster und widerstandsfähiger Strukturen, sondern sollte auch i.S. einer gezielten Reorganisationsphase Veränderungen in Richtung einer anpassungsfähigen Raumstruktur fördern.
Risiko ist primär als Ergebnis der Interaktion von Gefahr (natürliche Prozesse, z.B. Starkregenereignisse, Hitzewellen) und gesellschaftlicher Vulnerabilität zu verstehen, was negative Konsequenzen für die Gesellschaft oder einen bestimmten Raum impliziert. Risiko ist dabei mit bestimmten Eintrittswahrscheinlichkeiten verbunden, die sich insbesondere auf das auslösende Gefahrenereignis beziehen (UN/ISDR 2004; Wisner et al. 2004; Birkmann 2006).
Mit Risiken werden mögliche Folgen von Handlungen bezeichnet, die im Urteil der überwiegenden Zahl der Menschen als unerwünscht gelten. Daher umfasst Risiko immer auch ein normatives Konzept, wonach die Gesellschaft angehalten ist, Risiken zu erkennen, zu vermeiden oder zumindest zu verringern (WBGU 1999). Im Rahmen des Klimawandels könnten Risiken insbesondere aufgrund einer Zunahme der Gefahrenkomponenten sowie des Wandels der Vulnerabilität eine verstärkte Bedeutung erfahren. Auch auf globaler Ebene führt die zunehmende Urbanisierung von Küstenregionen, die von möglichen Einflüssen des Meeresspiegelanstiegs negativ betroffen sein könnten, zu einer erhöhten Exposition von Bevölkerung gegenüber solchen potenziellen Gefahren.
Im Bereich der Risikodefinition bestehen unterschiedliche Verständnisse. So ergänzt der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), dass Risiko ein „mentales Konstrukt“ zur näheren Bestimmung von Gefahren und zur Ordnung nach dem Grad der Bedrohung ist (ebd.). Damit wird die wertende Dimension verdeutlicht, die bei der Bestimmung und Definition von Risiken vielfach erforderlich ist.
Der IPCC (2007a) betont, dass Risiko die Kombination aus der Dimension einer Klimawirkung und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens ist. Damit fokussiert der IPCC in seiner Risikodefinition fast ausschließlich die Gefahrenkomponente (ebd.), wohingegen UN/ISDR (United Nations International Strategy for Disaster Reduction) neben der Gefahr auch die Bedeutung der gesellschaftlichen Vulnerabilität für die Generierung von Risiken verdeutlicht.
UN/ISDR versteht Risiko als die Wahrscheinlichkeit negativer Konsequenzen oder Verluste (z.B. Todesfälle, Zerstörung von Besitztümern), die aus Interaktionen zwischen natürlichen oder anthropogen verursachten Gefahren und vulnerablen Gegebenheiten resultieren (UN/ISDR 2004; vgl. auch Birkmann 2008). Dieses Risikoverständnis der Naturrisikoforschung wird in Abb. 2 veranschaulicht. Die Klimaanpassungsforschung legt dagegen einen Schwerpunkt auf die Gefahrenkomponente, sodass das Risikoverständnis in der Naturrisikoforschung teilweise dem Verständnis des Begriffs Vulnerabilität in der Klimaanpassungsforschung entspricht.
Im Sinne der Risikovorsorge können die raumbedeutsamen Planungen ansetzen bei
Dabei müssen die Kosten von raumordnerischen Vorsorgemaßnahmen stets gegen andere Maßnahmen (ebd.) sowie den erzielten Sicherheitsnutzen (Karl 2005) abgewogen werden. In Bezug auf den Klimawandel stellen bei einer solchen Kosten-Nutzen-Abwägung die Unsicherheiten bzgl. der zukünftigen Entwicklung des Klimawandels und seiner Folgen eine besondere Herausforderung dar.
Abb. 2: Risiko als Funktion der Interaktion zwischen Gefährdung (Hazard) und Vulnerabilität, nach dem Verständnis der Naturrisikoforschung

Quelle: Birkmann 2008
Mit der Identifizierung von „Risikoraumtypen“ kann die Raumordnungspolitik wesentliche Informationen für Entscheidungsträger in der Wirtschaft (z.B. für Versicherungen oder Standortentscheidungen), der Verwaltung sowie in anderen Bereichen der Politik und Gesellschaft liefern (Hecht 2003).
Robustheit ist die Unempfindlichkeit eines Systems gegenüber einem breiten Spektrum an Einwirkungen.
Vor dem Hintergrund des Klimawandels gilt ein System als robust, wenn es unempfindlich gegenüber einem breiten Spektrum möglicher Klimafolgen reagiert. Bei der Evaluation verschiedener Handlungsalternativen unter unsicheren Entwicklungen stellt Robustheit (robuste Raumstrukturen und Raumfunktionen) ein wichtiges Kriterium dar (Hallegatte 2009; Lempert et al. 2006). Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie wird der Raumplanung durch die Entwicklung einer robusten Raumstruktur gegenüber allen gesellschaftlichen Veränderungsprozessen eine Vorreiterrolle zugesprochen (Bundesregierung 2008). Insbesondere im Hinblick auf Unsicherheiten bzgl. der zukünftigen Entwicklung des Klimawandels und seiner Folgen sind robuste Raumelemente und Raumstrukturen von großer Bedeutung, um unterschiedlichen Szenarien Rechnung tragen zu können.
In der aktuellen Diskussion zur Anpassung von Räumen an den Klimawandel ist jedoch auch zu prüfen, wie sich Strategien robuster Raumstrukturen mit der Zielsetzung flexibler Raumstrukturen vertragen.
Schaden bezeichnet die Zerstörung und Minderung von konkreten oder abstrakten Werten.
Die Folgen von Extrem(wetter)ereignissen in vulnerablen Räumen und Gesellschaften sind oftmals negative Veränderungen, die als Schäden wahrgenommen werden. Dazu gehören der Verlust von geldwerten Gütern, aber auch gesundheitliche Beeinträchtigungen, negative psychische oder soziale Auswirkungen sowie der Verlust von Menschenleben (SKK 2006; Dikau, Pohl 2007).
Die Wahrnehmung eines Schadens braucht immer ein bewertendes Subjekt – der Schadensbegriff ist damit anthropozentrisch angelegt (WBGU 1999). Die Verwendung des Schadensbegriffs in den Medien ist aber mit Vorsicht zu betrachten: Beispielsweise wird bei Todesfällen meist nicht von „Schäden“ gesprochen, auch wenn aus humanitärer Sicht durch jeden Tod eines Menschen ein Schaden entsteht. Schäden lassen sich selten allein in Geldwerten hinreichend ausdrücken, dennoch ist eine objektive Schadensbestimmung üblich, etwa für die Zahlungsleistung einer Versicherung (Dikau, Pohl 2007; GDV 2010).
Entscheidend für das Ausmaß der Schäden sind auch die jeweils vorliegenden Raumstrukturen, die im Einflussbereich der Raumplanung liegen, sodass der raumplanerischen Risikovorsorge insbesondere im Rahmen des Klimawandels sowie des globalen Umweltwandels eine neue Bedeutung zukommt (vgl. z.B. ARL 2009; Birkmann 2008; Hecht 2005). Selbst wenn keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Risikozonen in Anspruch genommen werden, kann es zu einer Erhöhung des Schadenspotenzials kommen. Dies kann einerseits durch einen Anstieg der Werte in bestehenden Siedlungs- und Raumstrukturen bedingt sein, andererseits durch die Verschiebung und Erweiterung der räumlichen Einflussbereiche von klimabezogenen Naturgefahren.
Als Schutzgut kann im Allgemeinen alles aufgefasst werden, was aufgrund seines materiellen oder ideellen Wertes vor einem Schaden geschützt werden soll.
Die konkrete Bestimmung von Schutzgütern hängt immer vom Kontext der Ereignisse und von den Auswirkungen (Gefahr) ab, vor denen ein Schutz erfolgen soll.
Eine Konkretisierung von Schutzgütern zur wirksamen Umweltvorsorge in Bezug auf Auswirkungen von öffentlichen und privaten Vorhaben und Plänen erfolgt im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Dieses definiert die in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu betrachtenden Schutzgüter:
Unter dem Schutzgut Klima werden hierbei bislang die lokalen bioklimatischen Funktionen verstanden, die von öffentlichen und privaten Vorhaben und Plänen beeinflusst werden können. Definitorisch geht es hierbei nicht um Klimaschutz i. S. der Reduktion von Treibhausgasen. Im Zuge des Klimawandels können vielerorts die Gefahren für einzelne Schutzgüter aufgrund von häufigeren oder heftigeren Extremwetterereignissen steigen. Dieser Zusammenhang ist vom UVPG jedoch nicht erfasst. Daher wird eine Erweiterung von UVP/SUP i. S. eines Climate Proofing diskutiert
Szenarien sind kohärente, konsistente und plausible Beschreibungen möglicher zukünftiger Verhältnisse einschließlich des Verlaufs ihrer Entstehung (vgl. Alcamo 2008; Greeuw et al. 2000). Sie basieren auf Annahmen. Die Beschreibung kann in qualitativer und quantitativer Form erfolgen.
Szenarien beschränken sich meist zunächst auf die zukünftige Entwicklung eines bestimmten Bereichs (z.B. Demographie, Technologie), die entsprechenden Beschreibungen können dann aber sukzessive und kohärent zu umfassenderen Szenarien zusammengefasst werden. Die zur Berechnung des zukünftigen Klimawandels erstellten Szenarien basieren auf Annahmen über die demographische, sozio-ökonomische, politische und technologische Entwicklung, wie z.B. Annahmen über Bevölkerungswachstum, Wirtschaftswachstum, Energieverbrauch, Art der Energiegewinnung und Landnutzungsänderungen. Von diesen Annahmen hängen die klimarelevanten Eigenschaften von Atmosphäre und Landoberfläche ab. Ein Beispiel sind die sog. SRES-Emissionsszenarien, die als Basis für die Berechnung der Klimaprojektionen in den IPCC Berichten von 2001 bis 2007 verwendet wurden („Special Report on Emissions Scenarios“). Die zukünftigen Emissionen – von denen das Ausmaß des Klimawandels abhängt – sind von einer Vielzahl ökonomischer, sozialer und politischer Entwicklungen abhängig, die grundsätzlich nicht vorhersagbar sind, sodass die Betrachtung einer großen Bandbreite von Annahmen über die künftige Entwicklung notwendig ist. Die SRES-Szenarien berücksichtigen – differenzierter als vorherige Szenarien – die möglichen alternativen Entwicklungen in den Bereichen Bevölkerungswachstum, ökonomische und soziale Entwicklung, technologische Veränderungen, Ressourcenverbrauch und Umweltmanagement jeweils bis zum Ende des 21. Jahrhunderts.
Folgende Begriffe sind zum Verständnis von Struktur und Gebrauch der SRES-Szenarien wichtig:
Abb. 3: Schematische Darstellung der Szenarienfamilien des IPCC Special Report on Emissions Scenarios

Quelle: IPCC-SRES 2001
Treibhausgase sind gasförmige Bestandteile der Atmosphäre (sowohl natürlichen wie anthropogenen Ursprungs), die die Strahlung, die von der Erdoberfläche, der Atmosphäre selbst und den Wolken abgestrahlt wird, in spezifischen Wellenlängenbereichen innerhalb des Spektrums der thermischen Infrarotstrahlung absorbieren und wieder ausstrahlen.
Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) und Ozon (O3) sind die wichtigsten (auch natürlich vorkommenden) Treibhausgase in der Atmosphäre. Daneben gibt es eine Vielzahl ausschließlich anthropogener Treibhausgase wie z. B. Halogenkohlenwasserstoffe und andere chlor- und bromhaltige Substanzen. Neben CO2, N2O, und CH4 erfasst das Kyoto-Protokoll auch Schwefelhexafluorid (SF6), Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKWs) und perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKWs) (IPCC 2007c).
Die Treibhausgase heben durch den sog. Treibhauseffekt die durchschnittliche Temperatur auf der Erdoberfläche an: Die kurzwelligen Sonnenstrahlen erwärmen die Erdoberfläche. Diese gibt langwellige Infrarotstrahlung ab, welche von den Treibhausgasen aufgenommen wird und zurück zur Erdoberfläche gesendet wird. Dadurch gelangt weniger Energie ins Weltall und die Temperatur auf der Erdoberfläche steigt. Durch den Temperaturanstieg nimmt die Wärmestrahlung der Erde zu und das Strahlungsgleichgewicht wird wieder hergestellt. Man unterscheidet zwischen dem natürlichen Treibhauseffekt, der seit Entwicklung der Erdatmosphäre immer stattfindet und das Leben auf der Erde erst ermöglicht hat (ohne natürliche Treibhausgase läge die globale Mitteltemperatur momentan bei etwa -15 °C), und dem zusätzlichen anthropogenen Treibhauseffekt (Rahmsdorf, Schellnhuber 2006; Endlicher, Gerstengarbe 2007).
Die Stärke des Einflusses eines Treibhausgases hängt von zwei Größen ab. Erstens von der Konzentration des Gases in der Atmosphäre und zweitens von der Treibhauswirksamkeit des Gases. Die Treibhauswirksamkeit ist eine Maßzahl für die relative Wirkung einzelner Treibhausgase im Vergleich zu CO2. Als Maßeinheit dient daher das CO2-Äquivalent bzw. Treibhauspotenzial. Tab. 2 zeigt die wichtigsten (anthropogenen) Treibhausgase und ihre Bedeutung.
Tab. 2: Ausgewählte Treibhausgase im Überblick
|
|
CO2 |
CH4 |
N2O |
FCKW |
|
Prozentanteil der anthropogenen Emissionen am gesamten Stofffluss in der Atmosphäre |
5 |
70 |
40 |
100 |
|
Mittlere Lebenszeit in Jahren nach anthropogener Emission |
50-200 |
15 |
120 |
100 |
|
Relatives Treibhauspotenzial für einen Zeithorizont von 100 Jahren |
1 |
25 |
300 |
>4000 |
|
Prozentanteil am natürlichen Treibhauseffekt |
22 |
2 |
4 |
0 |
|
Prozentanteil am anthropogenen Treibhauseffekt |
60 |
15 |
4 |
11 |
|
Anthropogene Emissionsorte der Gase |
Verbrennung fossiler Energieträger |
½ Land-Forstwirtschaft, ½ Industrie |
Landwirtschaft |
Chemische Industrie |
Quelle: Endlicher, Gerstengarbe 2007
Unsicherheit ist ein Ausdruck für das Ausmaß, in dem ein Wert, Zustand oder Prozess ungewiss ist (z. B. der zukünftige Zustand des Klimasystems, der zukünftige Zustand der Gesellschaft).
Unsicherheit kann viele Quellen haben, von bezifferbaren Fehlern in Daten über mehrdeutig formulierte Konzepte und Terminologien bis hin zu unsicheren Projektionen über menschliches Verhalten und gesellschaftliche Entwicklung. Unsicherheit kann deshalb entweder quantitativ angegeben werden, z. B. durch eine Spannweite von berechneten Werten aus verschiedenen Modellen, oder durch qualitative Aussagen, die das Urteil eines Expertenteams wiedergeben (IPCC 2007a).
In Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels gibt es aus verschiedenen Gründen eine vergleichsweise große Unsicherheit (s. Abb. 1 bei Klimaprojektionen), sodass sich derzeit zwar Trendaussagen machen lassen, das genaue Ausmaß des Klimawandels und seiner Auswirkungen (direkte und indirekte Folgen) jedoch nicht bekannt ist:
Planung bedeutet grundsätzlich, zwischen Alternativen abzuwägen. Dabei besteht immer – auch bei guter Datengrundlage – ein gewisses Risiko, dass Entwicklungen anders verlaufen als vorhergesehen. Wichtige Ansatzpunkte zum Umgang mit Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Klimawandel sind:
Auch bei intensiver weiterer Forschung zum Klimawandel wird eine erhebliche Unsicherheit bzgl. der Folgen des Klimawandels bestehen bleiben. Planungsinstrumente und planerische Strategien sind folglich so weiterzuentwickeln, dass sie dieser Unsicherheit Rechnung tragen können (Anpassungsstrategien). So empfiehlt auch der Beirat für Raumordnung die Flexibilisierung von Raumplanung und deren Instrumentenset, beispielweise durch den Einsatz von Szenariotechniken (Beirat für Raumordnung 2008).
Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete sind Instrumente der Raumordnung, die der Flächenvorsorge dienen und in der Landes- und insbesondere Regionalplanung festgelegt werden. Mit dem Einsatz dieser Instrumente ist gleichzeitig die Festlegung von Zielen oder Grundsätzen der Raumordnung verbunden, die auch den Umgang mit dem Klimawandel betreffen können.
Die drei Gebietstypen, die auch als Raumordnungsgebiete bezeichnet werden, sind in § 8 Abs. 7 Raumordnungsgesetz (ROG) definiert.
In einem Vorranggebiet gemäß § 8 Abs. 7 Nr. 1 ROG, das für eine bestimmte raumbedeutsame Nutzung vorgesehen ist, sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit der vorrangigen Raumnutzung unvereinbar sind. Vorranggebiete haben somit den Charakter von Zielen der Raumordnung, d.h. sie sind endgültig abgewogen und müssen beachtet werden (Scholich 2005).
Demgegenüber haben Vorbehaltsgebiete gemäß § 8 Abs. 7 Nr. 2 ROG den Charakter von Grundsätzen der Raumordnung und sind damit der Abwägung zugänglich; die jeweils festgelegten Nutzungen müssen in der Abwägung berücksichtigt werden, ihnen kommt ein besonderes Gewicht zu (ebd.).
Eignungsgebiete gemäß § 8 Abs. 7 Nr. 3 ROG bezeichnen Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen geeignet sind und gleichzeitig diese Nutzungen an anderer Stelle im Planungsgebiet ausschließen. Der Charakter eines Ziels der Raumordnung entfaltet sich also im Gegensatz zum Vorranggebiet nicht im Eignungsgebiet selbst, sondern bezieht sich auf die nicht geeigneten Flächen außerhalb des Eignungsgebietes (ebd.).
Über die unabhängige Festlegung der drei Instrumente hinaus ist eine Kombination von Vorrang- und Eignungsgebiet gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 ROG für eine bestimmte Nutzung auf ein und derselben Fläche möglich. In den einzelnen Bundesländern werden die Instrumente in der Planungspraxis z.T. unterschiedlich intensiv eingesetzt.
Eine Vielzahl der Anwendungsbereiche dieser raumordnerischen Instrumente steht mit dem Klimawandel in Zusammenhang. Vorrang- und Eignungsgebiete für Windenergie, in einigen Bundesländern bzw. Regionen auch für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, leisten wichtige Beiträge zum Ausbau erneuerbarer Energien und damit zum Klimaschutz (BMVBS 2010). Allerdings muss auch Erwähnung finden, dass die Möglichkeit besteht, im Zusammenhang mit Vorrang- und Eignungsgebieten sog. Ausschlussgebiete festzulegen.
Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz, für Natur und Landschaft, zur Sicherung von Wäldern oder der Landwirtschaft und für den Grundwasserschutz beziehen sich auf Aufgabenfelder mit vielfach hohem Anpassungsbedarf an die Folgen des Klimawandels (ebd.). So kann die Festlegung von entsprechenden Gebieten dazu beitragen, Schadensrisiken (z.B. durch Hochwasser) zu reduzieren. Flächen für wichtige Ressourcen (z.B. Biodiversität, Grundwasser), die Veränderungen durch den Klimawandel unterliegen, können durch dieses Instrumentarium langfristig gesichert werden. Ebenso können Bereiche für Nutzungen, die durch den Klimawandel ggf. nicht mehr überall ausgeübt werden können (z.B. landwirtschaftliche Nutzung aufgrund von Wassermangel) oder die besondere Funktionen erfüllen (z.B. Bannwälder als Schutz vor Lawinen oder Hangrutschungen), gesichert werden. Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete können also wichtige Beiträge zur vorsorgenden Anpassung an den Klimawandel leisten. Dabei sollte auch die langfristige Entwicklung der jeweiligen Funktionen und Räume betrachtet werden.
Vulnerabilität umfasst Zustände und Prozesse, die die Ausgesetztheit, Anfälligkeit sowie die Reaktionskapazitäten eines Systems oder Objekts hinsichtlich des Umgangs mit Gefahren – wie z.B. Klimawandeleinflüssen – bedingen. Dabei spielen physische, soziale, ökonomische und umweltbezogene Faktoren eine Rolle.
Der englische Begriff „vulnerability“ kann mit „Verwundbarkeit“ übersetzt werden. Die häufig verwendete Übersetzung mit „Anfälligkeit“ greift jedoch zu kurz. Insgesamt finden sich sehr unterschiedliche Interpretationen des Begriffs der Vulnerabilität in der heutigen Risiko- und Klimaanpassungsforschung aufgrund unterschiedlicher Betrachtungsweisen. Die unterschiedlichen Definitionen stimmen jedoch darin überein, dass der Begriff vorrangig die gesellschaftliche oder „interne“ Seite des Risikos oder der Klimawirkung beschreibt. Dies bedeutet, dass nicht allein die Belastung durch Klimaänderungen für entsprechende Probleme und Risiken verantwortlich ist, sondern dass der Zustand und die Prozesse in einer Gesellschaft, einem System oder einem Raum – d.h. die Anfälligkeit (Sensitivität), Bewältigungskapazität und Anpassungskapazität gegenüber den Einwirkungen des Klimawandels – zentrale Determinanten sind.
Vulnerabilität konstituiert sich nach der Denkschule der Naturrisikoforschung über die Exposition, die Anfälligkeit und die Bewältigungskapazität (Birkmann 2008; Bohle 2001; Cardona 2005; Bohle, Glade 2008). Demgegenüber ist die „externe“ Seite des Risikos primär mit der Naturgefahr sowie den direkten Veränderungen des Klimas verbunden.
Im Vergleich dazu verknüpft die Klimafolgenforschung den Begriff der Vulnerabilität stärker mit Aspekten der Einwirkung der Klimaänderungen (Gefahrenkomponente). So formuliert der IPCC, dass die Verwundbarkeit abhängig ist von Art, Ausmaß und Geschwindigkeit der Klimaänderung sowie der Schwankung, der das System ausgesetzt ist, seiner Empfindlichkeit gegenüber diesen Veränderungen und seiner Anpassungskapazität. Demzufolge wird im Rahmen der Klimawandelforschung bisher ein deutlich stärkerer Akzent auch auf die direkten Auswirkungen des Klimawandels im Verständnis von Vulnerabilität gelegt (vgl. u.a. Zebisch et al. 2005).
Trotz der unterschiedlichen Definitionen und Ansätze im Detail kann ein gewisser Grundkonsens zwischen der Denkschule der Klimawandelforschung und der Naturrisikoforschung darin gesehen werden, dass Vulnerabilität einer Gesellschaft, eines Systems oder Raums im Kern drei Faktoren zu berücksichtigen hat:
Ein System ist also vulnerabel, wenn es für nachteilige Auswirkungen des Klimawandels anfällig und nicht in der Lage ist, diese zu bewältigen. Im Umkehrschluss ist die Vulnerabilität eines Systems, einer Region, einer Kommune oder eines Haushaltes umso niedriger, je größer Bewältigungs- und Anpassungskapazität sind (Smith et al. 2001).
Trotz der Schwierigkeiten, einen alle Aspekte umfassenden gemeinsamen Ansatz der Vulnerabilität zu entwickeln, hat das Konzept der Vulnerabilität mit den unterschiedlichen Forschungsschwerpunkten – soziale, ökologische, ökonomische Vulnerabilität – erheblich dazu beigetragen, dass sog. Naturkatastrophen heute nicht mehr als rein physisches Ereignis, sondern als vielschichtiges Mensch-Umwelt-Interaktionsproblem wahrgenommen werden. Dieses Konzept macht deutlich, dass soziale, ökonomische, räumliche, politische, organisatorische/strukturelle sowie kulturelle Faktoren einen mindestens ebenso entscheidenden Einfluss wie das physische Naturereignis (Temperaturanstieg, Hochwasser, Stürme etc.) selbst darauf haben, ob es zu einer Katastrophe kommt (Birkmann 2008).
Vgl. Klima.
Vgl. Klima.